4 Begründung nicht zu erkennen gegeben, dass sie bei der Beurteilung der Hauptsache und der neuen Beweismittel voreingenommen sein wird. Die Sicherheitshaft bis zur Hauptverhandlung dient denn auch der Sicherstellung des Gesuchstellers im nachträglichen richterlichen Verfahren. Weshalb ein Antrag um Sicherheitshaft vorliegend überhaupt notwendig wurde, ist für die Beurteilung der Frage, ob die Gesuchsgegnerin befangen erscheinen könnte, nicht entscheidrelevant.