b StPO [analog]; BGE 142 IV 105 E. 5.5 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_35/2016 vom 24. Februar 2016 E. 2.2.3). Hierfür war die Gesuchsgegnerin als Verfahrensleiterin zuständig. Es versteht sich von selbst, dass die Gesuchsgegnerin ihren Antrag um Sicherheitshaft begründen musste. Hierzu hatte sie Stellung zu beziehen, ob eine hinreichen-