Am 19. Januar 2018 haben die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) des Amts für Justizvollzugs beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme beantragt. Nachdem dem Gesuchsgegner am 24. Januar 2018 in Aussicht gestellt worden war, ein schriftliches Verfahren durchzuführen und dieser am 1. März resp. 9. März 2018 ein mündliches Verfahren beantragte hatte, zeichnete sich ab, dass das Verfahren vor dem Regionalgericht am 16. April 2018 (Höchstdauer der Massnahme) nicht abgeschlossen sein würde.