Mit Schreiben vom 11. April 2018 beantragte der Gesuchsteller den Ausstand der Gesuchsgegnerin. Diese reichte das Ausstandsgesuch am 16. April 2018 der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Am 20. April 2018 nahm die Gesuchsgegnerin Stellung zum Ausstandsgesuch. Mit Replik vom 30. April 2018 hielt der Gesuchsteller an seinem Begehren fest.