1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 6. April 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Beurteilung an das Regionalgericht Bern-Mittelland zurückgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör verletzt worden ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten (via Publikation) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident C.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft