Einzelanfragen an sämtliche Einwohnerkontrollen der Schweiz wären unverhältnismässig. Das Verfahren um nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung und Abnahme einer DNA-Probe sei daher einzustellen. 1.3 Am 16. April 2018 erhob die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde und beantragte, die Verfügung des Regionalgerichts vom 6. April 2018 sei aufzuheben und der Verurteilte sei zur Aufenthaltsnachforschung im RIPOL auszuschreiben; die Kosten seien vom Kanton zu tragen. Zur Begründung machte die Staatsanwaltschaft geltend, gemäss Art.