Eine sinnvolle und zielführende Überprüfung in Zukunft sei nicht durchführbar. Einziger Anhaltspunkt über den Verbleib des Verurteilten sei sein letzter bekannter Wohnsitz. Dass er sich dort nach Unbekannt abgemeldet habe, werde auch in Zukunft nicht anders sein. Um eine Rückkehr in die Schweiz verifizieren zu können, müsste periodisch eine Abfrage sämtlicher Einwohnerkontrollen in der Schweiz durchgeführt werden. Dies sei auf einfache Art und Weise nicht möglich. Einzelanfragen an sämtliche Einwohnerkontrollen der Schweiz wären unverhältnismässig.