Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312) zwecks Erstellung eines neuen DNA-Profils (Art. 257 StPO) einzuleiten sei. 1.2 Am 6. April 2018 stellte das Regionalgericht das nachträgliche Verfahren um Abnahme der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und einer DNA-Probe ein. Es eröffnete diese Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft). Zur Begründung führte das Regionalgericht aus, nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug sei der Verurteilte durch die Einwohnerdienste der Gemeinde B.________ per 10. Januar 2018 nach Unbekannt abgemeldet worden.