1. 1.1 Mit Schreiben vom 16. März 2018 liess der Präsident i.V. der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) das von der Koordinationsstellte Strafregister und DNA retournierte Kost-Meldungsformular i.S. A.________ (nachfolgend: Verurteilter) zugehen. Der Präsident i.V. führte aus, das unter der PCN Nummer .________ verzeichnete DNA-Profil sei irrtümlich gelöscht worden, weshalb sich eine Neuerfassung aufdränge. Er bat das Regionalgericht zu prüfen, ob ein nachträgliches Verfahren gemäss Art. 363 ff. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO;