10 führers zu Verdunkelungshandlungen ist zu bejahen. Der Beschwerdeführer bestreitet eine Beteiligung an der Tötung von D.________. Es ist daher zu befürchten, dass er auf Personen und Beweismittel einwirken würde, welche aufgrund der noch ausstehenden Ermittlungshandlungen noch nicht bekannt resp. noch nicht parteiöffentlich befragt worden sind.