Die Staatsanwaltschaft bringt vor, die Ermittlungen hätten sich als weit aufwendiger und schwieriger gestaltet, als anfänglich erwartet. Es müssten weiterhin zahlreiche Ermittlungen zum Opfer, zum Tatablauf, zum Tatzeitpunkt, zum Beschwerdeführer und zu weiteren Personen getätigt werden. Betreffend den Beschwerdeführer müssten die umfassenden Ermittlungen unter Ausschluss von Kollusionsmöglichkeiten fortgeführt werden könnten, sowohl was die belastenden wie auch die ent-