Auch ein Teil der vom Zwangsmassnahmengericht genannten, zum Teil ergänzenden Befragungen hätte mittlerweile mittels Einvernahme von H.________ am 3. April 2018 und von J.________ am 10. April 2018 erfolgen können. Es sei unklar, was überhaupt noch weiter abgesprochen bzw. «verfeinert» werden könnte. Auf die noch anstehenden technischen Erhebungen könne er keinen Einfluss nehmen. 5.4 Die Staatsanwaltschaft bringt vor, die Ermittlungen hätten sich als weit aufwendiger und schwieriger gestaltet, als anfänglich erwartet.