7 Mischspuren (Beschwerdeführer/Opfer) sichergestellt worden ist, sondern dass sich diese auch anderswo in der Wohnung fand. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es sich hierbei um «deliktsfremde» DNA-Spuren handelt. Die Staatsanwaltschaft geht vielmehr davon aus, dass die Täterschaft im Anschluss an die Tötung die Wohnung des Opfers nach etwas abgesucht hat. Auch die Spuren an diversen Schrank-/Tür-/Schubladen-/Werkzeuggriffen deuten folglich auf eine Täterschaft hin.