____ - D.________ im Bereich von Blutanhaftungen, welche offensichtlich mit dem Tötungsdelikt in Zusammenhang stehen, durch die Übernachtung im Februar und dem früheren Aufenthalt im Vorjahr nicht erklären. 3.5. Schliesslich macht der Beschuldigte in der Haftbeschwerde geltend, dass er für die mutmassliche Tatzeit ein Alibi habe. Es ist festzuhalten, dass sich sein geltend gemachtes Alibi praktisch ausschliesslich auf Aussagen seiner Freundin und seiner Eltern stützt, und daher mit Vorsicht zu würdigen ist. Weiter ist das Alibi bis heute weder lückenlos noch vollständig überprüft (vgl. hierzu anschliessend zum Haftgrund der Kollusionsgefahr).