4.4 Dem Beschwerdeführer wurden anlässlich der delegierten Einvernahme vom 20. März 2018 zahlreiche Vorhalte betreffend sichergestellte DNA-Abriebe sowie Blutasservate gemacht, aus welchen ein männliches DNA-Mischprofil mit den Profilen des Beschwerdeführers und des Opfers resultiert haben soll. Die Vorhalte erfolgten unter Vorlage von Fotos, wo sich die DNA des Beschwerdeführers in der Wohnung des Opfers befunden haben soll. Gemäss