4 len soll. Das wäre das Minimum.; pag 796 Z. 333 ff.: Als es mir dann zu bunt wurde, nahm ich den „Glatzkopf“ mit meiner linken Hand am Kragen und sagte zu ihm: „der Kolleg isch nid do, gib mir jetz d’Kohle für d’Chötti. [Hervorhebungen hinzugefügt]). Es mag zwar sein, dass der Wille des Beschwerdeführers auf freie Willensbildung und -betätigung durch die Tätlichkeit des Beschuldigten nicht gebrochen wurde.