303 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) der falschen Anschuldigung strafbar. 5.2 Zu überprüfen ist im Beschwerdeverfahren einzig der Vorwurf der falschen Anschuldigung durch die Beschuldigte. Das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch das mutmassliche Schlagen auf den Arm der Beschuldigten ist längstens eingestellt worden. Folglich entschied die Staatsanwaltschaft nicht darüber, ob es wirklich zur bestrittenen Tat – dem Schlag auf den Arm der hier Beschuldigten – gekommen ist oder nicht.