Nach Protokoll von Frau A.________ (Gewalt und Drohung gegen Behörden, aggressiv und kann nicht klar Denken) ist sichtbar, dass ein solches Ramba – zamba Verhalten, von der beschuldigten Person B.________ (ü 70) gar nicht möglich ist. A.________ lügt, verursacht Polizei- und Staatsan- waltschafts- Verfahrenskosten, mit einer Privat- Strafklage und wird nicht bestraft. Für ALLE ist sichtbar, der J.________ Todesschein P 2007 vom 29.07.2009, geschieden verstorben, ist das Original. Der TOD kann im August 2009 in BERN registriert werden.