Das AUSLANDDOKUMENT, der TODESSCHEIN 141.2 (P2007) J.________-gcp geschieden verstorben in J.________ wurde 2007 von der Mutter und den Geschwistern, von Anwältin G.________ J.________ (Akte: Todesfall MORD) angefordert und nach J.________ URKUNDEN 2003 / 2007 von der CH Botschaft BEGLAUBIGT im Aug. 2009, Anwältin F.________ Bern CH zugestellt zur Registrierung (P2007) in Bern und weiterleiten nach Spanien. Gerne dürfen Sie ein Termin vereinbaren zur Ansicht der Beweise vor Ort J.________ + Beweise 2017. Begründung: Siehe 16.03.2018 Betreffend A.________. […] Nach Protokoll von Frau A.__