Am 21. Dezember 2017 erschien die Beschuldigte als Zeugin zur staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Sie gab zu Protokoll, dass die Beschwerdeführerin sie von unten nach oben mit der Faust geschlagen habe. Sie sei am Unterarm getroffen worden und die Faust der Beschwerdeführerin sei ihrem Arm entlang nach oben gerutscht. Sie denke nicht, dass sie von der Beschwerdeführerin absichtlich geschlagen worden sei und erklärte, dass es nicht in ihrem Sinne sei, als Privatklägerin aufzutreten. Am selben Tag wurde auch die Beschwerdeführerin befragt. Sie gab zu Protokoll, dass sie die Beschuldigte nicht geschlagen habe.