2 Aufgrund dieses Vorfalls stellte die Beschuldigte am 11. Juli 2017 Strafantrag gegen die Beschwerdeführerin. Diese wurde daraufhin wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Hausfriedensbruchs schuldig erklärt. Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Strafbefehl Einsprache. Die Beschuldigte zog ihren Strafantrag und die Privatklage am 28. November 2017 zurück. Am 21. Dezember 2017 erschien die Beschuldigte als Zeugin zur staatsanwaltschaftlichen Einvernahme.