Am 7. Juli 2017 betrat die Beschwerdeführerin das Zivilstandsamt einmal mehr in der Absicht, Dokumente zum Ableben ihres Schwagers zu hinterlegen, obwohl sie vom Hausverbot Kenntnis hatte. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Dieser Aufforderung kam sie zuerst nach und verliess das Amt, kehrte aber kurze Zeit später zurück und versuchte sich Zutritt zu den Büroräumlichkeiten zu verschaffen. Die Beschwerdeführerin sei danach gegenüber der danebenstehenden, in diesem Verfahren beschuldigten Zivilstandesbeamtin (der Beschuldigten) tätlich geworden, indem sie dieser auf den rechten Arm geschlagen habe.