Den Anzeigen liegt mutmasslich ein Vorfall vom 7. Juli 2017 im Zivilstandsamt in Bern zu Grunde. Die Beschwerdeführerin betrat das Zivilstandsamt, obwohl ihr der Zutritt zu diesem mit Hausverbot vom 22. Juli 2016 verboten worden war. Das Hausverbot wurde aufgrund von Zwischenfällen im Zivilstandsamt Bern mit der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Abwicklung der Verfahren über den Tod ihres verstorbenen Schwagers ausgesprochen. Am 7. Juli 2017 betrat die Beschwerdeführerin das Zivilstandsamt einmal mehr in der Absicht, Dokumente zum Ableben ihres Schwagers zu hinterlegen, obwohl sie vom Hausverbot Kenntnis hatte.