3. Mit Schreiben vom 2. Februar 2018 und vom 16. März 2018 zeigte die Beschwerdeführerin die Beschuldigte wegen falscher Anschuldigung an. Zudem verlangte sie eine Einvernahme mit einer Frau C.________, welche bei der «Gewalt und Drohung gegen Behörden nicht anwesend war», und ein «Nachstellen der Szene beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland Laupenstrasse 18a». Beiden Schreiben liegen diverse Beilagen bei, die nur teilweise in Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren stehen. Den Anzeigen liegt mutmasslich ein Vorfall vom 7. Juli 2017 im Zivilstandsamt in Bern zu Grunde.