382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Beschwerdeführer reichte als Beschwerdeschrift dasselbe Schreiben ein, welches er am 7. März 2018 bereits an die Staatsanwaltschaft gesendet hatte. Er hat einzig das Datum handschriftlich geändert. Er bringt vor was folgt: Hiermit halte ich fest an der Anzeige […], die ich am 14. September 2017 gegen A.________ […] gemacht habe.