4. Der Beschwerdeführer äussert sich nur am Rande zu den Argumenten in der angefochtenen Verfügung. Nebst zahllosen Vorwürfen an die Adresse verschiedenster Behörden insbesondere in der Schweiz und in Israel macht er in der Sache einzig Folgendes geltend: Seine Tochter H.________ werde versteckt. Die Tochter I.________ sei mit einem Virus infiziert worden. Der Sohn J.________ sei im Gefängnis vollständig geistig und körperlich behindert worden. Er fordere eine Entschuldigung und eine finanzielle Entschädigung.