Zuerst schreibt A.________, dass sein Sohn sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befinde und er jeden Tag mit der Nachricht seines Todes rechne, jedoch weiter unten im Text ist geschrieben, dass seine Kinder getötet worden seien. Allgemein können die Ausführungen zu den angeblichen Verbrechen an seinen Kindern im Kontext des Schreibens vom 28. Januar 2018 als unglaubwürdig eingestuft werden. Es liegt diesbezüglich kein konkretisierbarer Anfangsverdacht vor. Im vorliegenden Fall können dem Schreiben von A._____