3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: A.________ reichte ein mit „Ich Forderung eine Entschädigung von die gestohlenen arabischen Volg Geld in Schweizer Banken und Liechtenstein" betiteltes Schreiben vom 28. Januar 2018 an die Staatsanwaltschaft […] ein. Die Rechtsnatur dieses Schreibens ist unklar. Nebst der Staatsanwaltschaft […] waren als Empfänger des Schreibens vom 28. Januar 2018 zudem die B.________ Bank in Genf, die C.________ Bank in E.________, Herr Dr. D.________ (Leitender Staatsanwalt in E.__