1. Am 12. Februar 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen «Entschädigung von gestohlenen arabischen Volksgeldern, angebliche Vergewaltigung und verstecken seiner Tochter, Töten seiner Kinder» nicht an die Hand. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 22. Februar 2018 Beschwerde.