[…] Ebenfalls nicht zuständig ist die Staatsanwaltschaft für die Anordnung von Entschuldigungen durch die A.________ AG oder Schadenersatzzahlungen für vermeintlich begangene Verbrechen in den letzten 20 Jahren. […] Zudem wird im Schreiben vom 14. Januar 2018 nicht beschrieben, um welche „Verbrechen" es sich handeln soll und wann und wo diese genau begangen worden sein sollten. Es liegt diesbezüglich kein konkretisierbarer Anfangsverdacht […] vor. Obwohl die Straftatbestände Diebstahl (Art. 139 StGB) und Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 312ter StGB) zwar existieren, wird aus dem angezeigten Sachverhalt deren Vorliegen nicht begründet.