1. Am 1. Februar 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschuldigte) und gegen unbekannte Täterschaft wegen angeblichen Diebstahls, Öffnen von Briefen und anderer Delikte in den letzten 20 Jahren in Winterthur und andernorts nicht an die Hand. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 22. Februar 2018 Beschwerde.