1. Soweit darauf eingetreten wird, wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben das Beschleunigungsgebot verletzt hat. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 900.00, werden dem Beschwerdeführer zu 1/3, ausmachend CHF 300.00, auferlegt. 2/3 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.