Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft stehen derzeit noch die Fertigstellung des Anzeigerapports sowie die Schlusseinvernahme und die Anklageschrift aus. Die Schlusseinvernahmen und der Schlussredaktion des Entwurfs der Anklageschrift können offensichtlich erst angegangen werden, wenn die definitive Version des Anzeigerapports vorliegt. Es ist daher nicht erkennbar, mit welchen weiteren Arbeiten die Staatsanwaltschaft derzeit in der Schlussphase der umfangreichen Untersuchung noch beschäftigt sein soll, welche von aussen nicht unbedingt wahrgenommen werden könnten.