7 und Überarbeitung des Anzeigerapportentwurfs übermässig lange dauerte. Es ist davon auszugehen, dass die Auswertungen zwischenzeitlich erfolgten. Diese können folglich nicht mehr zur Begründung einer Verzögerung der Fertigstellung des Anzeigerapports herangezogen werden können. Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft stehen derzeit noch die Fertigstellung des Anzeigerapports sowie die Schlusseinvernahme und die Anklageschrift aus.