Im Haftverlängerungsantrag vom 20. Juli 2017 wurde der Entwurf des Anzeigerapports bereits erwähnt und es wurde ausgeführt, dass es diesen noch zu prüfen gelte. Zum Zeitpunkt des letztmaligen Haftverlängerungsantrags vom 19. Oktober 2017 war die Staatsanwaltschaft diesen offenbar bereits am prüfen. Die Staatsanwaltschaft ist demnach mindestens seit rund 7 Monaten mit der Überprüfung bzw. Fertigstellung des Anzeigerapports beschäftigt. Diese Zeitspanne erscheint – insbesondere aufgrund des Umstandes, dass seit August 2017 keine weiteren Ermittlungshandlungen mehr stattfanden und es sich vorliegend zudem um einen Haftfall handelt – auch unter Berücksichtigung von prioritär zu behan-