6 G.________ am 8. März 2017 statt. Aus den Akten geht nicht hervor, wann der Staatsanwaltschaft erstmals der Entwurf des Anzeigerapports vorgelegen hat und wann dieser zur Ergänzung an die Kantonspolizei Bern zurückgewiesen wurde. Entsprechendes wurde von der Staatsanwaltschaft in ihrer internen Stellungnahme nicht dargetan. Im Haftverlängerungsantrag vom 20. Juli 2017 wurde der Entwurf des Anzeigerapports bereits erwähnt und es wurde ausgeführt, dass es diesen noch zu prüfen gelte.