Allerdings hat die Staatsanwaltschaft bereits in ihrem Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft vom 19. Oktober 2017 betreffend die noch ausstehenden Ermittlungshandlungen ausgeführt, dass sie derzeit daran sei, den äusserst umfangreichen Entwurf des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern zu prüfen. Sobald die definitive Fassung des Anzeigerapports vorliege, könne die staatsanwaltschaftliche Schlusseinvernahme vorbereitet werden. Nach deren Durchführung könne die Anklageschrift redigiert und die Anklageerhebung vorbereitet werden.