Davon, dass die Staatsanwaltschaft das vorliegende Verfahren verschleppt und nicht genügend vorangetrieben hat, kann nicht die Rede sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Schlussphase einer umfangreichen Untersuchung die Staatsanwaltschaft mit Arbeiten beschäftigt ist, welche von aussen nicht unbedingt wahrnehmbar sind. Die Staatsanwaltschaft blieb in casu nie untätig, was der Verteidigung aufgrund der telefonischen Kontakte bekannt war.