4 als zu optimistisch herausstellte, liegt daran, dass der Aufarbeitungsaufwand weit grösser ist, als ursprünglich angenommen. Die Kantonspolizei konnte der Staatsanwaltschaft aus zwar nachvollziehbaren, aber deswegen nicht weniger bedauerlichen Gründen, insbesondere bei der Auswertung der Erkenntnisse aus den technischen Überwachungsmassnahmen nicht die Unterstützung bieten, die bei solchen Verfahrenskomplexen normalerweise erbracht wird. Die Erstellung der Anklageschrift ist eng mit der Fertigstellung des Anzeigerapports verbunden.