Aufgrund der Schwere der Vorwürfe, die gegen A.________ erhoben werden – im Falle eines Schuldspruches ist mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren zu rechnen – schien es vertretbar und war aufgrund des Beschleunigungsgebotes auch erforderlich, andere Haftfälle aus der Aktion E.________, bei denen weniger lange Freiheitsstrafen zu erwarten waren bzw. sind, prioritär zu behandeln. Bei Anfragen der Verteidigung informierte die Staatsanwaltschaft jeweils über den aktuellen Stand der Bearbeitung und die nächsten Etappenziele.