Aus heutiger Sicht dürfte dies frühestens Ende Mai 2018 der Fall sein. Wie bei Verfahren im Betäubungsmittelbereich dieses grossen Ausmasses üblich, mussten die Erkenntnisse aus konnexen Verfahren laufend in das gegen den Beschwerdeführer hängige Verfahren eingebracht werden, was zwangsläufig zu Verzögerungen führte. Beispielsweise wurden die mutmasslichen Drogenlieferanten von A.________ erst Monate später angehalten (F.________ rund 5 Monate später, G.________ rund 10 Monate später). Wie erwähnt waren auch ausserkantonale und ausländische Behörden in die Ermittlungen involviert, was ebenfalls regelmässig zu Verzögerungen führte. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe, die gegen A.______