Die Staatsanwaltschaft hat dem polizeilichen Sachbearbeiter klare Anweisungen gegeben, wie der Bericht zu überarbeiten ist. Da sich der polizeiliche Sachbearbeiter leider nicht ausschliesslich auf die Redaktion des Schlussberichtes konzentrieren kann, weil laufend neue Aufträge aus anderen Verfahrenskomplexen hinzukommen, ist schwer abzuschätzen, wann die definitive Fassung des Schlussberichtes vorliegen wird. Aus heutiger Sicht dürfte dies frühestens Ende Mai 2018 der Fall sein.