mehr als 200 Seiten und erwies sich bei der Prüfung durch die Verfahrensleitung als lücken- und mangelhaft. Es stellte sich unter anderem heraus, dass Beweismittel zu den einzelnen Tatvorwürfen nicht oder nur unvollständig aufgeführt waren. Infolge dieser Mängel muss der Entwurf des Schlussberichts vollständig überarbeitet und ergänzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat dem polizeilichen Sachbearbeiter klare Anweisungen gegeben, wie der Bericht zu überarbeiten ist.