hen. Leider trifft es zu, dass bis dato noch keine definitive Fassung des polizeilichen Schlussberichtes vorliegt. Der für die Aktion E.________ eingesetzte EL-Fall der Kantonspolizei Bern wurde während des hängigen Verfahrens pensioniert. Sein Stellvertreter, der mit der Weiterführung des Verfahrens betraut wurde, war zuständig für die Bearbeitung der Verfahren gegen F.________, L.________ sowie G.________. In den vorliegenden Fall musste er sich aber zuerst einarbeiten, wobei sein Vorgänger ihm und der Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Pensionierung nicht mehr für Rückfragen zur Verfügung stand. Der Entwurf des Anzeigerapports, der der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, umfasst