Das Drogengeld, es handelte sich gemäss den Ermittlungen um einen CHF 250‘000.00 übersteigenden Betrag, lagerten die Ehegatten A.________ und C.________ jeweils in ihrer Wohnung in J.________(Ortschaft), bis es grösstenteils dem Drogenlieferanten F.________ ausgehändigt wurde, der es auftragsgemäss mit seinem Personenwagen in einem eingebauten Versteck aus der Schweiz ausführte und es zum Drogenlieferanten in H.________(Ortschaft) beförderte. Es handelt sich vorliegend um ein äusserst komplexes Verfahren mit interkantonalen sowie internationalen Bezügen, in dessen Rahmen gegen insgesamt 28 mutmassliche Beteiligte ermittelt wurde.