Das Entgelt für die Drogen wurde von A.________ und weiteren Tatbeteiligten persönlich bei den Abnehmern abgeholt oder von ihnen am Domizil der Ehegatten A.________ und C.________ in J.________(Ortschaft) entgegengenommen. Das Drogengeld, es handelte sich gemäss den Ermittlungen um einen CHF 250‘000.00 übersteigenden Betrag, lagerten die Ehegatten A._____