_ und C.________ am 28. Januar 2016 Kokain sowie Heroin im Mehrkilogrammbereich erworben und weiterveräussert zu haben. Dabei besteht der dringende Verdacht, dass die Drogen von F.________ anlässlich mehrerer Fahrten sowie von G.________ anlässlich mindestens zweier Fahren direkt von H.________(Ortschaft)/I.________(Land) eingeführt und zu A.________ befördert wurden. Gemäss den vorliegenden Erkenntnissen aus den Ermittlungen wurden diese Drogen alsdann an verschiedene Abnehmer in mehreren Kantonen der Schweiz veräussert. Das Entgelt für die Drogen wurde von A.______