Am 9. April 2018 erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Rechtsverzögerungsbeschwerde und beantragte das Folgende: 1. Es sei festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, im Verfahren BA 15 394 trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Verteidigung bis dato keinen Entwurf der Anklageschrift erstellt sowie dem Beschwerdeführer keine vollständige Akteneinsicht gewährt hat und es somit zu einer Rechtsverzögerung gekommen ist. 2.