einen Aufwand von total 9 Stunden geltend. Dieser Aufwand bewegt sich mit Blick auf die tatsächlichen und rechtlichen Fragen am oberen Rand, ist jedoch angesichts der Tatsache, dass zwei Rechtsschriften eingereicht wurden, gerade noch nicht zu beanstanden. Die amtliche Entschädigung wird unter Berücksichtigung eines Stundenansatzes von CHF 200.00 auf CHF 1‘983.85 (inkl. Auslagen und MWST) festgelegt. Sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers erlauben, hat er dem Kanton Bern die für das Beschwerdeverfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___