Trotz Abstreitens eines Drogenkonsums konnten im nachfolgenden Bluttest Spuren von Kokain nachgewiesen werden. Der Konsum von Kokain ist strafbar und das Führen eines Motorfahrzeugs unter dem Einfluss von Kokain ist unabhängig von der konsumierten Menge in jedem Fall verboten (Art. 2 Abs. 2 Bst. c der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). Daran ändert nichts, dass das ASTRA in Art. 34 Bst. c seiner Verordnung zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA, SR 741.013.1) einen Grenzwert für den Nachweis von Kokain im Blut festgelegt hat, ab welchem eine Messresultat als positiv gilt.